Meine Nachbarschaft: Dornholzhäuser Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2025, OF 398/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), der Züricher Straße und der Anna Lindt-Allee werden wie schon lange gefordert und geplant zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Erhalt der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBaumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7553 entstanden aus Vorlage: OF 1133/10 vom 06.10.2025 Betreff: Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bäume an den beiden Laternen am Treppenaufgang der Friedrichsdorfer Straße zur Friedrich-Fauldrath-Anlage adäquat zurückzuschneiden. Begründung: Das Geäst sowie das zugehörige Blattwerk beeinträchtigen die Beleuchtung zwischenzeitlich so stark, dass insbesondere das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen sehr stark darunter leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549 entstanden aus Vorlage: OF 1126/10 vom 03.10.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf der Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nach links, da von dort die Autos kommen, und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter dem Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal -
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 357/15 Betreff: Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, einzuladen, um über das Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten. Begründung: Der Verkehr in Nieder-Eschbach ist ohnehin schon an der Belastungsgrenze. Die neuen Baugebiete werden das Problem noch verschärfen. Insofern ist es im großen Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger, mehr über die Planungen zum Verkehr hinsichtlich der Bebauungspläne zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 357/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
Weiter lesenEinladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 355/15 Betreff: Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, einzuladen, um über die Themen Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über diese Themen zu erfahren. Die Einträge auf der Seite des Stadtplanungsamtes sind nicht aktuell, weshalb darum gebeten wird, über den aktuellen Stand zu berichten. Auf der Seite des Stadtplanungsamtes ist bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" als letzter Eintrag zum Planungsverlauf, nächste Planungsschritte 21.02. - 21.03.2024: Trägerbeteiligung und Veröffentlichung zu finden. Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ist als letzter Eintrag der 13. Dezember 2018 mit der Aufteilung des Bebauungsplans in Nr. 516 und Nr.923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - und der Weiterführung des Bebauungsplan Nr. 516 mit verkleinertem Geltungsbereich zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 355/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Aktenzeichen: 79-0
Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6310 entstanden aus Vorlage: OF 951/10 vom 16.12.2024 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Am Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Gegebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 754 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6213 entstanden aus Vorlage: OF 925/10 vom 11.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld Der Magistrat wird gebeten, an der Galgenstraße, am Eingang in das Feld, einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Leider entsorgen viele Bürger ihren Hundekot immer noch nicht wie gewünscht, deshalb soll dort ein Spender angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 305 Aktenzeichen: 67-0
Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 926/10 vom 18.11.2024 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept in Bonames Vorgang: OM 4873/23 OBR 10; ST 1774/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. bezogen auf die Stellungnahme vom 11.10.2024, ST 1774, zu prüfen und zu berichten, wie und wann es in oben genannter Angelegenheit voraussichtlich weitergeht; 2. bezogen auf entsprechend neue Erkenntnisse und Ergebnisse zu veranlassen, dass a) die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung Im Storchenhain dem Ortsbeirat 10 zugesendet wird, damit dieser final befinden kann, sowie die Bürgerinitiative "Mein Bonames" miteinzubeziehen; b) ausreichend Parkplätze im Bereich des Fußballplatzes des SV 1920 Bonames e. V. zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 562 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-2
Bericht des Kinderbeauftragten zu Budgetmittel - „Spielgeräte für Bonames“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 911/10 Betreff: Bericht des Kinderbeauftragten zu Budgetmittel - "Spielgeräte für Bonames" Vorgang: OIB 73/22 OBR 10; ST 1070/22 Der Ortsbeirat 10 hat aus seinem Budget am 18.01.2022 finanzielle Mittel für neue Spielgeräte in Bonames zur Verfügung gestellt. Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 29.04.2022 unter anderem zur Kenntnis, dass beide Spielplätze in Bonames teils neu und bestens ausgestattet sind. Der Spielplatz Im Storchenhain verfüge aber über keine Fläche mehr, auf der Spielgeräte aufgestellt werden könnten. Der Magistrat regte an, einen Teil des zur Verfügung gestellten Budgets für ein Kinderbe-teiligungsverfahren zu verwenden. Ferner, dass auch daraus resultierende Gestaltungselemente darüber hinaus finanziert werden können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten den Kinderbeauftragten von Bonames einzuladen und diesen zu bitten, dass er in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zum Stand der bisherigen Erkenntnisse berichtet, welche aus der vom Magistrat angeregten Kinderbeteiligung zum Spielplatz Nordpark sowie Am Storchenhain erlangt wurden. Dies soll dem Ortsbeirat zur Feststellung dienen, ob die beträchtlichen geblockten Mittel, gegebenenfalls in anzupassender Höhe wieder verfügbar gemacht werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.01.2022, OIB 73 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 911/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 911/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin gebeten wird, den Kinderbeauftragen in die Sitzung am 14.01.2025 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenIm Storchenhain in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5894 entstanden aus Vorlage: OF 877/10 vom 26.08.2024 Betreff: Im Storchenhain in Bonames Der Magistrat wird gebeten, ausschließlich den Wegebereich Im Storchenhain in Bonames im sehr schmalen Teilabschnitt zwischen Schule und Friedhof, das heißt ab den Hausnummern 24 und 28 in östlicher Richtung bis zur querenden Straße, als Fußweg auszuweisen, da in diesem Bereich leider Fußgänger zunehmend und gefährlich bedrängt werden. Dies erfolgt analog den benachbarten Wegen für Fußgänger im Kirchhofsweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 60 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0
Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenOptimierung Radverkehrskonzept Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Ampel gegenüber der Steffi-Jones-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2024, OF 786/10 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Ampel gegenüber der Steffi-Jones-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Harheimer Weg, Ecke im Storchenhain verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: a) Anbringen eines Überwachungsgerätes an der Ampel am Überweg zur Steffi-Jones-Schule und b) Anbringen eines oder mehrerer Banner mit Aufschrift "Achtung Schulweg" oder ähnlichem. Begründung: Trotz vorhandener Ampel und Tempo-30-Zone wird im Harheimer Weg effektiv zu schnell gefahren und teilweise die Ampelschaltung missachtet. Auch auf Gruppen mit Kindern wird keine Rücksicht genommen trotz grünem Signal für Fußgänger. Dies stellt eine konkrete Gefahrenstelle dar die kurzfristig beseitigt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 entstanden aus Vorlage: OF 722/10 vom 20.11.2023 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames Vorgang: OM 3966/22 OBR 10; ST 1961/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung Im Storchenhain dem Ortsbeirat 10 zukommen zu lassen, damit dieser sodann final befinden kann; 2. zu 1. Parkplätze im Bereich des Harheimer Weges, ggf. als Kurzzeitparkplätze, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel zwischen der Straße und dem Spielplatz. Der Bürgersteig kann so gut gesichert werden, da er sodann etwas abseits der Straße direkt am Zaun des Spielplatzes entlanggeführt wird; 3. auskömmliche Parkplätze auch im Bereich des Fußballplatzes des SV Bonames vorzusehen. Begründung: Bonames, ein schöner Stadtteil nördlich der Nidda gelegen, darf insgesamt nicht abgehängt werden. In Bonames werden mehr Spielplatzflächen benötigt. Aber auch Parkplätze sind unverändert erforderlich, so auch für den Bereich um den Saalbau Nidda nebst Sporthalle, die Kirche und den Friedhof sowie die Steffi-Jones-Schule, aber auch am Fußballplatz des SV 1920 Bonames e. V. Eine Vielzahl von Parkplätzen sind bereits vor Jahren Am Wendelsgarten entfallen, sodass vor Ort auch Parkplätze sehr gesucht sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3066 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 489 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Antrag vom 18.11.2024, OF 926/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 563
Sauberkeit aus einer Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4632 entstanden aus Vorlage: OF 690/10 vom 25.09.2023 Betreff: Sauberkeit aus einer Hand Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ab wann schnellstmöglich in ganz Bonames und hier insbesondere im Bereich um den Spielplatz Im Storchenhain künftig die Sauberkeit aus einer Hand über die FES sichergestellt wird und ob eine zweite große Abfallbox dort aufgestellt werden kann; 2. ab wann die Sauberkeit in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10, insbesondere in Preungesheim rund um die Carlo-Mierendorff-Schule, umfassend erfolgen wird. Begründung: Verschiedene Zuständigkeiten beeinträchtigen die Sauberkeit leider unverändert, so auch in Bonames. Im Bereich Im Storchenhain wurden rund 14 Tage die Abfallbehälter leider nicht geleert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 17 Aktenzeichen: 79-4
Mehr Müllbehälter für Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3741 entstanden aus Vorlage: OF 548/10 vom 06.03.2023 Betreff: Mehr Müllbehälter für Bonames Der Magistrat wird gebeten, mehr Müllbehälter im öffentlichen Raum in Bonames wie folgt aufzustellen: 1. in der Bonameser Haingasse im Bereich vor dem kleinen Gässchen, das zur Homburger Landstraße führt; 2. in der Homburger Landstraße auf dem westlichen Bürgersteig vor dem Spielplatz Im Storchenhain im Bereich der künftigen Sitzbänke, die bitte in Richtung Spielplatz auszurichten sind; 3. in der Straße Im Storchenhain im Bereich des Parkplatzes (hier bitte einen 120-Liter-Behälter aufstellen, der auch für Pizzaschachteln geeignet ist); 4. in der Homburger Landstraße oberhalb der U-Bahn-Querung auf dem östlichen Bürgersteig vor der Sitzbank. Begründung: Hier wurden vorrangig erhaltene Hinweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates 10 berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Aktenzeichen: 79-4
Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0
Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3
Erweiterung des Spielplatzes Im Storchenhain südwärts Richtung Parkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3066 entstanden aus Vorlage: OF 375/10 vom 30.08.2022 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Im Storchenhain südwärts Richtung Parkplatz Vorgang: OIB 73/22 OBR 10; ST 1070/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Stellungnahme vom 29.04.2022, ST 1070, der Spielplatz in Richtung Parkplatz zwischen Spielplatz und Friedhof erweitert werden kann. Begründung: Bei der Begehung der Fläche Am Wendelsgarten wurde moniert, dass in Bonames zu wenig Spielfläche für Kinder vorhanden ist. Die Absage des Magistrates zu einem Spielplatz in der Friedrich-Fauldrath-Anlage wurde bei der Überlegung mitgedacht. So wurde von der Bürgerinitiative "Mein Bonames" vorgeschlagen, den jetzt vorhandenen Spielplatz zu erweitern und somit auch neue Spielgeräte zu integrieren, die in der Stellungnahme ST 1070 zugesagt worden sind. Auch könnte man in der Grünfläche vor dem Spielplatz direkt an der Straße Bänke aufstellen, damit die Personen, die im Moment gerne auf dem Spielplatz mitgebrachte Speisen verzehren, dort sitzen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.01.2022, OIB 73 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 384 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1961 Antrag vom 20.11.2023, OF 722/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 Aktenzeichen: 67-2
Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 19.10.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der für Planen zuständige Stadtrat, Herr Mike Josef, im ersten Quartal 2023 eine Sitzung des Ortsbeirates 15 besucht und sich dort den Fragen der Ortsbeiratsmitglieder sowie der Bürgerinnen und Bürger stellt. Im Falle einer Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg; Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch; Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd; betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren; - Bauweise; - Anzahl der Wohneinheiten; - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser; - Zuschnitt der Grundstücke; - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielplätze etc.; - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder; - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote etc.); - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können; - Lehrschwimmbecken Gymnasium; - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden); - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen; - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen; - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser; Dachneigungswinkel für Fotovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 121/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher wird gebeten, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in die Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde am 20.05.2022, ersatzweise am 08.07.2022, einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden) - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen Die Sitzungstermine 18.03.2022 und 29.04.2022 sind bereits der Bildungsdezernentin Frau Weber vorbehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4
Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0
Galgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1455 entstanden aus Vorlage: OF 199/10 vom 03.01.2022 Betreff: Galgenstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das unnötige Befahren der Galgenstraße mit Lkws über 7,5 Tonnen eingeschränkt werden kann. Begründung: Leider verirren sich immer wieder viel zu große Lastwagen in die Galgenstraße. Dies ist dringend zu verhindern, da das Wenden für Lkws dort nicht möglich ist. Rasche Abhilfe durch entsprechende Beschilderung ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 961 Aktenzeichen: 32 1
Hundekottütenspender Im Storchenhain in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1013 entstanden aus Vorlage: OF 124/10 vom 18.10.2021 Betreff: Hundekottütenspender Im Storchenhain in Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender nebst Abfallbehälter Im Storchenhain an nicht störender Stelle im Fußwegebereich zwischen August-Jaspert-Schule und dem Bonameser Friedhof einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben. Eine Patin steht zur Verfügung und wird dem Grünflächenamt wie üblich direkt bekannt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 337 Aktenzeichen: 67 0
Straßenbäume Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2021, OA 64 entstanden aus Vorlage: OF 9/14 vom 25.05.2021 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Vorgang: OM 6288/20 OBR 14; ST 2047/20 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047, zurück und bittet, dies vorausgeschickt, die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Anregung vom 17.08.2020, OM 6288, beantragten Radschutzstreifen im Harheimer Weg, auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße, wie beantragt weiterzuführen. Begründung: Die Behauptung in der o. g. Stellungnahme des Magistrats, "für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus", trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 99 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 64 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 64 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 941, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 2
Halteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenKreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1
Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSanierung der Galgenstraße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 13/10 vom 20.04.2021 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wiederherzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Spielplatz Im Storchenhain
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 70 entstanden aus Vorlage: OF 18/10 vom 20.04.2021 Betreff: Spielplatz Im Storchenhain Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und dem Kinderbeauftragten bezüglich des Spielplatzes Im Storchenhain um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. bis wann die teils maroden Sitzbänke sowie einzelne Spielgeräte ausgetauscht bzw. ergänzt werden können; 2. wie die Sauberkeit in und um den Spielplatz sowie vor der August-Jaspert-Schule deutlich erhöht werden kann. Begründung: Leider fallen aufgrund der Pandemie zunehmend auch teils sperrige to-go-Abfälle negativ auf. Umso mehr ist eine Aufwertung des Spielplatzes insgesamt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1379 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.01.2022, OIB 73 Aktenzeichen: 67 2
Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 68 entstanden aus Vorlage: OF 14/10 vom 20.04.2021 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße Am Wendelsgarten; 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden; 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint dringende Abhilfe erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1316 Aktenzeichen: 32 1
Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 304/15 vom 02.10.2020 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten Bebauungsplanes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 923, sodass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Verkehrssicherheit an der Einmündung „Im Niederfeld“ in den Kreisverkehr am Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 262/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung "Im Niederfeld" in den Kreisverkehr am Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, mittels baulicher oder sonstiger Maßnahmen das Einfahren in die Spitzenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert in den angrenzenden Feldweg einfahren kann. Begründung: Die in der Abbildung eingekreiste Mittelinsel wurde beim Endausbau der Straße im Niederfeld nicht mit ausgeführt. Es kommt daher immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Bonames kommend in Pfeilrichtung auf direktem Weg in die Spitzenstraße fahren. Dies sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. . Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVersetzen eines Glascontainers in der Straße „Am Auweg“ gegenüber Haus Nr. 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradschutzstreifen Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 entstanden aus Vorlage: OF 255/14 vom 01.08.2020 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten , auf der nördlichen Seite des Harheimer Weges zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Begründung: Der unvermittelt endende Radweg an dieser Stelle stellt eine nicht zu verantwortende Gefährdung der Radfahrer dar, die mit der beantragten Ausweisung des Schutzstreifens behoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Anregung vom 06.09.2021, OA 64 Aktenzeichen: 32 1
Halteverbot Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5707 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 18.01.2020 Betreff: Halteverbot Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, im Harheimer Weg zwischen dem Ortseingang Bonames und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße auf der nördlichen Seite ein absolutes Halteverbot zu verfügen. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist im genannten Bereich bei auf der Fahrbahn parkenden Pkw für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend. Dies führt im Berufsverkehr zu Staus. Insbesondere die Buslinien des ÖPNV werden an dieser Stelle aufgehalten, was zu Unpünktlichkeit und damit einer Minderung der Attraktivität der Nutzung des Busverkehrs führt. Dies lässt sich aus Sicht des Ortsbeirats nicht hinnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 945 Aktenzeichen: 32 1
Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10
Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2019, OF 193/14 Betreff: Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Grünflächenamt zu beauftragen, am "Harheimer Weg" im Bereich der Bus Haltestelle bzw. Spielplatz Weltenbummler, den Grünbewuchs welcher auf den Bürgersteig ragt, zu entfernen. Begründung: Bedingt durch den Grünbewuchs ist der Bürgersteig an der o.g. Stelle fast nicht mehr nutzbar und stellt für die Fußgänger welche dadurch die Straße benutzen, ggf. ein Unfallrisiko dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSchotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Behelfsbrücke über die Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 04.03.2019 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof "Berkersheim" für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal - Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3831 entstanden aus Vorlage: OF 621/10 vom 07.10.2018 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ende September wurden im Harheimer Weg zwei Schilder einer Verkehrsinsel überfahren. Dadurch wurde die gesamte Straße auf einer Strecke von circa 200 Metern mit Öl und Benzin verschmutzt. Ein Schild wurde circa 120 Meter durch den Ort geschleift. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Sicherheit im Harheimer Weg zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 98 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Parkverbot Harheimer Weg
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.